Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 30.04.1998

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 107/98   

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https://dejure.org/1998,6045
OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 107/98 (https://dejure.org/1998,6045)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.04.1998 - 3 W 107/98 (https://dejure.org/1998,6045)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. April 1998 - 3 W 107/98 (https://dejure.org/1998,6045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten einer Zwangsvollstreckung; Erstattungsfähigkeit geforderter Gebühren für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners; Zubilligung von Gebühren für die anwaltliche Vertretung des Gläubigers im Zwangsvollstreckungsverfahren; Beitreibung von Kosten der ...

  • beck.de PDF, S. 12
  • beck.de PDF, S. 10
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 11 Abs. 2 S. 1, § 120 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1183
  • Rpfleger 1998, 422
  • Rpfleger 1998, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 69/03

    Anwaltsgebühren für die Fertigung von Schreiben zur Aufenthaltsermittlung

    Mit einer in der Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, MDR 1998, 1183; LG Konstanz, Rpfleger 1992, 365; LG Berlin, JurBüro 1987, 71 f.; a.A. allerdings LG Hamburg, JurBüro 1990, 1291 f.) und Literatur (Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Aufenthaltsermittlung"; Hansens, BRAGO, 8. Aufl. 1995, § 120 Rdnr. 3; ders. JurBüro 1987, 809 ff.) vertretenen Meinung ist der Senat der Auffassung, daß die Systematik der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung einer gesonderten Berücksichtigung der für die Anschreiben an die Einwohnermeldeämter entfalteten Tätigkeit des Prozeßbevollmächtigten des Klägers entgegensteht.
  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03

    Anwaltsgebühren für die Ermittlung der Anschrift des Schuldners im

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, das sich einer verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 468 = Rpfleger 1998, 444; LG Konstanz Rpfleger 1992, 365; LG Hannover AnwBl. 1989, 687; LG Berlin JurBüro 1987, 71; Hansens JurBüro 1987, 809, 811 ff.) angeschlossen hat, ist die von einem Rechtsanwalt beim Einwohnermeldeamt eingeholte Auskunft über die Anschrift des Schuldners nicht als besondere Tätigkeit gemäß § 120 Abs. 2 BRAGO zu vergüten; vielmehr ist sie durch die für die Zwangsvollstreckung anfallende 3/10-Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO mit abgegolten.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 97/98   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Zwangssicherungshypothek; Eintragung der Zwangssicherungshypothek zu Gunsten eines Gläubigers des Verkäufers nach Vertragsschluss ; Erfordernis der Zustimmung des ursprünglichen Eigentümers (Verkäufer) zur Löschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1631
  • FGPrax 1998, 129
  • Rpfleger 1998, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14

    Verfahren des Grundbuchamts bei Fehlen der Bewilligung des Eigentümers zur

    Dies kann im Einzelfall auch solche Rechte betreffen, die bei Beurkundung des Vertrages noch nicht eingetragen waren (vgl. BayObLG, RPfleger 1981, 23; OLG Zweibrücken, RPfleger 1998, 422; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533), gilt aber in jeden Fall für Rechte, die - wie hier die verfahrensgegenständliche Grundschuld - den Beteiligten bekannt sind und deren Löschung im Übertragungsvertrag ausdrücklich angesprochen ist (Meikel/Böttcher, a.a.O., § 27 Rdnr. 78).
  • OLG Zweibrücken, 23.06.1999 - 3 W 94/99

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts

    Ebenso kann dahinstehen, ob eine solche Zustimmung jedenfalls daraus zu folgern wäre, dass der Verkäufer des Grundstücks sich gegenüber den Erwerbern zur Lastenfreistellung verpflichtet hat (vgl. dazu BayObLGZ 1973, 220, 223 und RPfleger 1981 a.a.O.; Senat FG-Prax 1998, 129; Kohler a.a.O.; Meikel/Böttcher a.a.O. Rdnr. 77; Haegele/Schoener/Stöber a.a.O. Rdnr. 2758; Demharter a.a.O. § 27 Rdnr. 11; KEHE Grundbuchrecht 4. Aufl. § 27 Rdnr. 9).
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